Liebe Gläubige,
vor einigen Monaten habe ich einen Text auf die Webseite der Priesterbruderschaft St. Petrus in Köln gesetzt, der zum Inhalt hat, die zwischen der Landesregierung von NRW und der Erzdiözese Köln abgesprochenen Maßnahmen zur Abweisung der Epidemie durch das Coronavirus in kirchlichen Einrichtungen (einschließlich Kirchengebäuden) zu regeln.
Im wesentlichen handelt es sich hier um die Maßnahmen: Abstand zueinander halten und eine Maske tragen. Darüber hinaus darf im Gottesdienst, so auch der Mitfeier der Hl. Messe, nicht gesungen werden.Ich vertrete die Auffassung, daß die zu beachtenden Auflagen – trotz wiederholter Bitten gemeinsam mit dem Verein „Ecclesia Dei“ Köln (zwischen dem und der Erzdiözese ein Vertrag besteht) nicht unzumutbar sind!
Dennoch werden sie von vielen nicht eingehalten.
Ich fordere Sie daher erneut auf, sich an die abgesprochenen Maßnahmen zu halten. Dies ist ein Akt des Gehorsams gegenüber dem Hochwürdigsten Herrn Erzbischof, der in der Kirche Maria – Hilf das Hausrecht ausübt. Das Versprechen des Gehorsams, auch den erwähnten Maßnahmen gegenüber, habe ich gegeben und stehe dafür ein.
In Kauf zu nehmen, daß bei Nichteinhaltung dieser Maßnahmen die Kirche geschlossen wird und keine Gottesdienste mehr stattfinden könnten, zeugt von Ignoranz, einer für einen Christenmenschen unwürdigen Haltung.
An allen Meßorten, als da sind: Düsseldorf, Remscheid, Wuppertal, Dom zu Altenberg, Lindlar – Frielingsdorf, Anna Kapelle – Lützenkirchen und im Rhein – Erftkreis, halten sich die Gläubigen an die auferlegten Maßnahmen, weil sie wissen, daß vielleicht nicht die Einsicht in diese, aber doch der Gehorsam und die Einheit im Glauben, und darüber hinaus menschlich gesehen, dies geboten ist. Dafür bin ich diesen Mitchristen äußerst dankbar.
Ich möchte Ihnen gerne noch eine Stellungnahme zur Kenntnis bringen, die ich am Freitag, dem 12. März in der Zeitung „DIE WELT“ veröffentlicht vorgefunden habe. Der Berliner Strafrichter Pieter Schleiter, der Verfassungsbeschwerde gegen die Corona – Politik eingelegt hat, antwortet auf die Frage:
„Es gibt viele Menschen, die sich mit den Einschränkungen der Pandemie arrangieren. Sie nicht. Warum?“ „Ich halte mich an die Regeln, auch wenn sie meiner Ansicht nach letztlich nicht wirksam sind. Nach meiner Auffassung handelt es sich um ein rechtliches Nullum (etwas gegenstandsloses, wirkungsloses*). Aber ich bin Richter und finde auch, daß es einen Eigenwert hat, Gesetze zu befolgen. Wenn alle sagen würden, ich halte das alles für null und nichtig, hätten wir Anarchie.“
(* und Hervorhebungen von mir).
Köln, 14. März 2021
Pater Andreas Fuisting
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