von P. Miguel Stegmaier und P. Marc Brüllingen
“ Quid est altare, nisi sedes et corporis et sanguinis Christi? “
(hl. Bischof Optatus von Mileve, † vor dem 4. Jh.)
“ Was ist der Altar, außer der Sitz des Leibes und Blutes Christi? „
Beim Eintritt in ein Gotteshaus fällt der erste Blick ganz unwillkürlich auf den Altar. Die Säulen und Pfeiler, alle Linien der Architektur nehmen in einer nach liturgischen Grundsätzen, die bis noch vor wenigen Jahrzehnten gegolten haben, erbauten Kirche mit sanfter Gewalt den Blick gefangen und führen ihn nach vorne, wo der Altar sich erhebt.
Der Altar, der vornehmste Teil der Kirche, „das Herz des Gotteshauses“, ist der Opfertisch (trapeza auf Griechisch, mensa auf Latein), auf dem das hl. Meßopfer gefeiert wird (lat.: altare von alta ara, „erhöhte Unterlage“ für gottgeweihte Gaben). Deswegen wird der Ort, wo der Altar steht, das Heiligtum, „Sacrarium“, genannt. Daher nennen die ältesten Kirchenväter ihn den heiligen Tisch (auf Grieschisch tò thousiasteérion) oder Tisch des Herrn, wie der hl. Ignatius von Antiochien in seiner Epistel an die Epheser schreibt: „Wenn jemand nicht im Bereich des Altares sei, nehme er Abstand von dem göttlichen Brot“.
Die Verbindung des Altares mit der Märtyrerverehrung führte eine Umgestaltung des Altares herbei. Bereits im 5. Jahrhundert schreibt das Konzil von Karthago vor, alle Altäre zu entfernen, in denen sich keine Märtyrerreliquien befänden. Gern stellte man den Altar jetzt auf Friedhöfe (lat.: coemeteria) über oder vor ein Martyrergrab, zu dem die Gläubigen hinuntersteigen oder durch ein Gitter hineinschauen konnten (wie beim Grab des hl. Paulus in der Kirche St. Paul vor den Mauern). Auch wurde dem Altar der Name „Confessio“ gegeben, weil sie die Gebeine der hl. Märtyrer enthielt. Der Name eines Märtyrers prägte auch den Namen des Altares. So wurde der Altar über dem Grab des hl. Cyprian vom hl. Augustinus selbst „Mensa Cypriani“, ‚der Tisch des Cyprian‘ genannt.
Bis ins 4. Jahrhundert befand sich in jeder Kirche nur einen Altar. Man sah ihn als den Mittelpunkt der Einheit an, die den Bischof und die Priester mit den Gläubigen in einem Glauben verband. Daher heißt es in den apostolischen Satzungen: „einen andern Altar errichten, [heißt] so viel wie sich vom Bischof trennen“. Im 4. Jahrhundert erscheint nach gestiftetem Kirchenfrieden, die Verordnung, steinerne Altäre zu errichten, die sogennanten Seitenaltäre oder Nebenaltäre. In der Kirche von Jerusalem standen vier Altäre, der Hauptaltar stand in der Mitte der Kirche, die drei anderen um ihn herum im „Sacrarium“. Weitere Altäre, die bald in den Seitenschiffen errichtet wurden, nahmen keine Beziehung zum Hauptaltar ein, weil lediglich dieser, nach dem Zeugnis des hl. Optatus von Mileve, „der Sitz des Leibes und Blutes Jesu Christi ist“ (Optat. Lib. 6. contr. Parmenian. Cap. 1). Im 6. Jahrhundert beginnt man auch in Frankreich und Deutschland mehrere Altäre in einer Kirche aufzustellen. In der Kirche St. Peter zu Bordeaux befand sich ein Altar auf einer Anhöhe und in einer Krypta ein weiterer Altar. Dies fand man auch in mehreren anderen Kirchen, weshalb der ‚Hauptaltar‘ (altare maius) bei den Deutschen ‚Hochaltar‘ (altare summum) genannt wurde. Daher ist die Behauptung einiger Gelehrter falsch, in früheren Zeiten habe es nur einen Altar gege-ben, an dem auch nur ein Opfer täglich dargebracht wurde. Nach dem Zeugnis des hl. Eusebius beispielsweise brachten mehrere Bischöfe am Tag der Kirchenweihe zu Jerusalem das hl. Messopfer für den gemeinschaftlichen Frieden dar (Vid. Vita Constant. Lib. Ult. Cap. 45). Papst Leo I. befahl sogar, daß wegen der großen Anzahl der Gläubigen an besonderen Festtagen das hl. Meßopfer so oft wiederholt werden möge, wie sich eine hinlängliche Zahl an Gläubigen in der Kirche einfänden: „sacrificii oblatio indubitanter iteretur“ ‚Zweifellos soll das Messopfer wiederholt werden‘ Epist. 81. Cap.2.
Wie das Gotteshaus, die Kirche, so hat auch der Altar eine Entwicklung und im Laufe der Jahrhunderte eine mehrfache Umgestaltung erfahren. Der erste christliche Altar war der Tisch, auf dem der Herr selbst im Abendmahlssaal das unblutige Opfer darbrachte. Das war ein gewöhnlicher Holztisch, wie er eben bei einer feierlichen Mahlzeit verwendet wurde. Sicher ist auch, daß in den ersten Jahrhunderten die Altäre aus Holz waren. Der hl. Optatus von Mileve (+ 400 Jh.) wirft dem Donatisten Parmenian vor, daß er die Altäre gebraucht habe, um Feuer anzuzünden. Bis zum 6. Jahrhundert hielt sich der Brauch von Holzaltären, doch nahm man schon in alter Zeit auch Steine und salbte sie mit Chrisam zu Opferstätten. In den Katakomben bildete für gewöhnlich ein mit einer Steinplatte bedecktes Märtyrergrab den Altar zur Feier der Opfergeheimnisse. Als die Verfolgung der ersten Jahrhunderte vorüber war, galt zunächst der Brauch und schließlich die strenge Vorschrift der Päpste, daß nur noch steinerne Altäre geweiht werden durften. Papst Silvester I. errichtete zuerst in Rom einen steinernen Altar aus feinstem Marmor, ohne dass man jedoch ganz vom Brauch der hölzernen Altäre abkam. Die steinernen Altäre werden hier „altaria fixa“, ‚feststehende Altäre‘ genannt. Feststehende Altäre gab es in der ersten Zeit nicht. Man hielt die hölzernen Altäre für tragbare Altäre (altaria portatilia). Man hatte eben sowohl hölzerne feststehende , ‚fixa lignea‘, als auch steinerne tragbare, ‚lapidea portatilia‘, Altäre.
Der christliche Altar besteht aus drei Teilen: die Altarplatte, das Reliquiengrab (Confessio, Subconfessio oder auch Subcorpus gennannt) und der Unterbau.
Die Hauptsache beim Altar ist der Unterbau und die Steinplatte (=Altarplatte), worauf Hostie und Wein konsekriert werden: das übrige ist Zutat und Ausschmückung, welche im Laufe der Jahrhunderte sich in mannigfacher Weise gestaltete. Ohne Genehmigung des Bischofs darf ein Altar weder errichtet noch abgebrochen werden. Die Vorschrift der Kirche, dass der Altar aus natürlichem Stein bestehen müsse, beruht auf praktischen und symbolischen Gründen. Er ist etweder unbeweglich oder beweglich (Tragaltar). Der wesentliche Unterschied zwischen dem unbeweglichen und beweglichen Altar liegt darin, dass ersterer aus einer meist umfangreicheren Steinplatte und einem steinernen Untersatz besteht, die beide nicht bloß zusammengemauert, sondern auch konsekriert und durch bischöfliche Salbung so zu einem Ganzen verbunden werden, dass jede Trennung derselben den Verlust der Konsekration herbeiführen würde, während letzterer nur aus einem einfachen, meist kleineren Stein besteht, der allein konsekriert wird und in jeden Unterbau beliebig eingefügt und wieder daraus entfernt werden kann, ohne dass er die Konsekration verlieren würde.
Zum unbeweglichen Altar gehören drei Stücke: Altarplatte oder Altartisch, Untersatz oder Unterbau und Reliquiengrab. Die steinerne Altarplatte darf nicht aus mehreren Bruchstücken zusammengesetzt sein, sondern muss aus einem einzigen und unversehrten Stein bestehen. Wegen seiner hohen Bestimmung und als Sinnbild Christi soll der Altarstein nicht nur Festigkeit, sondern auch Einheit besitzen. In der Regel werden auf demselben – an den vier Ecken und in der Mitte – fünf Kreuze eingemeißelt. – Der Unterbau, auf welchem der Altartisch ruht, wird entweder aus steinernen Säulen bzw. Pfeilern gebildet, wodurch der Altar tischförmig erscheint, oder er wird aus einem Mauerwerk bzw. Steinwerk ausgeführt, was ihm die Form eines Sarges verleiht. – Das Grab, d.h. die Höhlung oder Vertiefung, in welche das Gefäß mit den Reliquien gelegt wird, kann in der Altartafel oder im Untersatz angebracht werden.
Unter Tragaltar versteht man eine viereckige Steinplatte (ara lapidea), in welche ein Reliquiengrab gehauen ist: diese Steinplatte muss wenigstens so groß sein, daß die Hostie und der größere Teil des Kelches darauf Platz haben. Sie wird auf den provisorischen Altar gelegt oder in den Unterbau von Holz oder Stein so eingelassen, dass sie von der Vorderseite des Altares nicht weit absteht. Das Grab zur Aufbewahrung der heiligen Reliquien muß beim Tragaltar auf der oberen Seite oder Fläche des Steines angebracht und selbstverständlich mit einer steinernen Tabula verschlossen werden, da dieser Verschluss einen wesentlichen Bestandteil des Altares bildet.
Der Grund für die Einschließung der Reliquien von Märtyrern hat seine Bedeutung darin, daß jene, die als Opfer für Christus ihr glorreiches Blut vergossen haben, am Fuße des Altares ruhen sollen, auf dem das Opfer Christi gefeiert wird, welches ihnen Heldensinn und Kraft zum Martyrium verliehen hatte. Das Ruhen der Märtyrer in oder unter dem Altar soll die innige Verbindung zwischen ihnen und dem Lamm Gottes, wie sie im Leiden stattfand und jetzt im Himmel besteht, anzeigen.
„Mit Recht ruhen unter dem Altar die Seelen der Gerechten, weil auf dem Altar der Leib des Herrn geopfert wird. Ganz ziemend und gleichsam durch eine ihnen gebührende Genossenschaft wird den Märtyrern ihr Begräbnis dort gegeben, wo täglich der Tod des Herrn gefeiert wird“ (hl. Augustinus – Serm. 221, n. 1 – inter serm. Suppositicios).
Der Altar soll hochgelegen sein, weil er ein mystischer Kalvarienberg ist. Dies gilt besonders für den Hauptaltar, zu dem mehrere Stufen hinaufführen sollen. Die Altarstufen – aus praktischen und symbolischen Gründen wünschenswert – kommen schon in früherer Zeit vor und sind seit dem 6. Jahrhundert allgemein üblich. Sie sollen auf drei Seiten besteigbar sein: Die oberste Altarstufe (das Fußbrett) soll eine solche Weite und Breite haben, daß der Priester bequem Kniebeugung machen kann. Für levitierte Ämter sind mehrere Stufen erforderlich, damit die hierarchische Rangordnung der Mitwirkenden auch durch den verschiedenen Standort des Zelebranten (in suppedaneo= auf der obersten Altarstufe), des Diakons (in gradu medio= auf der mittleren Altarstufe) und des Subdiakons (in plano= auf der Ebene) zum Ausdruck kommt.
Wenn eben möglich, soll der Altar, wie der Bau der Kirche, nach Osten gerichtet sein; denn von jeher war es Sitte bei den Christen, nach Osten hin zu beten, weil man in der aufgehenden Sonne im Osten ein Symbol für den auferstandenen Christus sah, den wahren Aufgang aus der Höhe und die Sonne der Gerechtigkeit.