Unbefleckte Empfängnis

8. Dezember
von P. Marc Brüllingen


Die „Unbefleckte Empfängnis“ ist ein Privileg Mariens in bezug auf ihre Seele. Es wurde nie ernsthaft bestritten, daß bei Maria irgendeine Form von antizipierter Heiligung stattgefunden hat. Ähnlich wie beim hl. Johannes dem Täufer (Lk 1,15) dachte man an eine Heiligung vor der Geburt im Mutterschoß.

Seit dem 12. Jahrhundert wurde die Frage diskutiert, ob Maria nur vor der Geburt oder auch im ersten Augenblick ihrer Empfängnis geheiligt wurde. Wurde Maria also vom schon eingetretenen Makel der Erbsünde nachträglich befreit oder blieb sie davor bewahrt?

Was das Fest der „Empfängnis Mariens“ – wie es ursprünglich hieß – betrifft, so kann man nicht ohne weiteres behaupten, man habe hiermit die unbefleckte Empfängnis feiern wollen. In der alten Kirche wurde von den Griechen und z. T. auch von den Lateinern (besonders in Neapel und Ravenna) noch früher als die Empfängnis Mariens das Fest der Empfängnis des hl. Johannes des Täufers gefeiert. Man feierte darin die wunderbaren Ereignisse, die mit der Empfängnis des Johannes verbunden waren.

In analoger Weise erklärte man im Mittelalter zuweilen auch das Fest der Empfängnis Mariens. Die leibliche Empfängnis Mariens sei als erster Anfang des Daseins der Mutter Christi ein freudenreiches Ereignis und die Einleitung zu ihrer späteren Heiligung und der Empfängnis Christi.

Papst Pius IX. definierte das Dogma von der Unbefleckten Empfängnis Mariens am 8. Dezember 1854 durch die Bulle „Ineffabilis Deus“.

Schon das Konzil von Basel hatte 1439 eine Definition versucht, die aber keine Gültigkeit hatte, da das Konzil von Basel schismatisch war und vom Papst nicht bestätigt wurde. Dennoch ist dieses Ereignis ein Zeichen dafür, daß der Glaube an die Unbefleckte Empfängnis in der Kirche schon weit verbreitet war. Papst Sixtus IV. verbot 1483 durch die Konstitution „Grave nimis“ die Unbefleckte Empfängnis zu zensurieren bzw. die Leugnung als häretisch zu brandmarken. Vorher schon hatte er das zu Ehren der Unbefleckten Empfängnis verfaßte Meßformular und Offizium „Sicut lilium“ gebilligt und mit Ablässen versehen. Er führte das Fest auch in die Diözese Rom ein. Papst Pius V. verdammte den Satz des Bajus, niemand sei ohne Erbsünde empfangen und Maria habe die Folgen der Sünde wegen der Erbsünde und persönlichen Sünden getragen. Papst Paul V. verbot 1617 die Behauptung, Maria sei in der Erbsünde empfangen öffentlich zu lehren und zu verteidigen. Papst Gregor XV. dehnte dieses Verbot auch auf den privaten Bereich aus. Nur den Dominikanern war es weiter erlaubt, über diese Frage privat zu disputieren. Papst Alexander VII. legte schließlich in der Bulle „Sollicitudo omnium ecclesiarum“ die kirchliche Lehre von der unbefleckten Empfängnis dar und wies die falschen Interpretationen und Einwände zurück. Das Fest der „Conceptio Beatae Mariae Virginis“ wurde 1708 von Papst Klemens XI. für die gesamte Kirche vorgeschrieben.

Die Heilige Schrift äußert sich nicht ausdrücklich über diesen Lehrpunkt, aber in dem Bild Mariens, wie es sich aus dem Protoevangelium (Buch Genesis 3,15), dem Gruß des Engels und der Elisabeth ergibt, ist die Unbefleckte Empfängnis eingeschlossen.

Die ganze Tradition beherrscht das Bild der außerordentlichen Reinheit und Heiligkeit Mariens und ihr Typus als neue und bessere Eva. Für die Freiheit von der Erbsünde finden sich in den ersten Jahrhunderten keine ausdrücklichen und sicheren Zeugnisse, aber doch Aussagen, die sehr deutlich in diese Richtung gehen. Das Hauptproblem besteht im Dogma von der Allgemeinheit der Erbsünde. Daher kommt die unklare und schwankende Haltung einiger Kirchenväter: So nennt z. B. der hl. Ambrosius Maria zwar heilig in ihrem Ursprung (De instit. Virgin. 5) und durch die Gnade frei von allen Flecken der Sünde (In Ps. 118), aber anderswo erklärt er wieder Christus für den einzigen der der Ansteckung der irdischen Verderbtheit nicht verfallen sei (In Luc. II,26).

Wichtig ist die Einführung des Festes der Empfängnis Mariens, das ursprünglich den Namen „Empfängnis der hl. Anna“ führte und bei den Griechen am 9. Dezember gefeiert wurde. Gegenstand des Festes war am Anfang nicht eigentlich die Unbefleckte Empfängnis Mariens durch einen Engel, wie es im apokryphen Jakobusevangelium erzählt wird. Man dachte aber wenigstens im Allgemeinen an eine von Anfang an heilige Empfängnis. Als man sich im Abendland über den genaueren Sinn der Festfeier Gedanken machte, kam es zu der berühmten Kontroverse. Einige angelsächsische Theologen erklärten, der eigentliche Gegenstand des Festes sei die Unbefleckte Empfängnis. Die erste scholastische Verteidigungsschrift der Unbefleckten Empfängnis stammt dann auch von einem Schüler des hl. Anselm von Canterbury, dem Benediktiner Eadmer (+1124): Tract. de conceptione S. Mariae.

Die Frage wurde in der Scholastik gewissermaßen falsch gestellt. Man fragte sich: Fand die Heiligung Mariens schon vor der Eingießung der Seele statt, so daß das Fleisch geheiligt wurde und die Seele sich infolgedessen nicht die Erbsünde zuzog oder erfolgte die Heiligung erst nach der Eingießung der Seele, die folglich schon von der Sünde infiziert war? Auf die Möglichkeit, daß die Heiligung Mariens sich zugleich mit der Eingießung der Seele vollzog, kam man nicht, bzw. wenn man eine solche erwog, dachte man sie sich so, als wäre Maria dann von der Erlösungsbedürftigkeit ausgenommen. Die Theologen glaubten, daß die Erlösungsgnade in bezug auf Maria nicht nur eine zukünftig drohende, sondern eine tatsächlich eingetretene Verstrickung in die Sünde voraussetze. Die Theologen waren nicht prinzipiell gegen das jetzt definierte Dogma, sondern wußten nur die Schwierigkeiten nicht zu lösen.

Es ist unbestreitbar das große Verdienst des Johannes Duns Scotus, gezeigt zu haben, daß die Gründe für die Heiligung Mariens nach der Beseelung nur eine posterioritas naturae (=Spätersein der Natur), nicht temporis (=der Zeit) forderten. Eine wahre Erlösung besteht nicht nur in der Reinigung von der bereits eingetretenen Sünde, sondern kann auch in der Bewahrung vor dem Makel bestehen, und dies ist sogar die vollkommenere Art der Erlösung. Somit war eine Bewahrung Mariens vor der Erbsünde möglich, ohne daß man sie deshalb von der Erlösung ausnehmen mußte.

Das Lehramt der Kirche ist bei der Dogmatisierung der Unbefleckten Empfängnis in diesem Fall der franziskanischen Schule gefolgt.